Für unsere Bauwilligen bringt das Jahr 2023 eine wichtige Neuerung im Bauantragsverfahren.
Der „Bauantrag“ für Ihr Vorhaben, bestehend aus den drei Bauantragsmappen mit dem eigentlichen Bauantrag, dem Katasterauszug und den Plansätzen und sonstigen Unterlagen, der bisher bei der Gemeinde abgegeben und von uns zusammen mit der gemeindlichen Stellungnahme an die Baugenehmigungsbehörde (LRA) weitergeleitet wurde, kann zukünftig über das sog. Bayern-Portal direkt beim Landratsamt in digitaler Form eingereicht werden. Neben dem eigentlichen Bauantrag ist dies u.a. auch für die Bauvoranfrage, Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme möglich.
Da das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde in der nächsten Zeit mit Pressemitteilungen weitere Details der neuen Rechtslage bekanntmachen wird, bitten wir Sie, diese aufmerksam zu verfolgen. Zudem finden Sie dann auch weitergehende Informationen auf der Homepage des Landratsamtes.
Auch die Gemeinde wird Ihnen auf der Homepage, in unserer Muhr-App und durch Aushang an den Amtstafeln weitere Informationen zur Verfügung stellen.