Die Schulanmeldung an der Grundschule Muhr am See findet in diesem Jahr am Dienstag, den 12. März 2024 ab 12:30 Uhr in der Schule Muhr am See statt.
In Muhr am See werden die Kinder aus Muhr am See selbst, aus den Gunzenhäuser Ortsteilen Höhberg, Mooskorb, Oberhambach, Schweina, Steinabühl, Streudorf, Unterhambach und Wald angemeldet.
Anzumelden sind alle Kinder,
| - | die bis zum 30.09.2024 sechs Jahre alt sind (also spätestens am 30.09.2018 geboren sind). |
| - | die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. |
Der Zurückstellungsbescheid ist mit abzugeben.
- | ie im vorigen Jahr den Einschulungskorridor in Anspruch genommen haben. |
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung.
Erziehungsberechtigte können auf Antrag den Beginn der Schulpflicht ihrer Kinder, die im Juli, August oder September 2018 geboren sind, nach einer Beratung durch die Schule auf das kommende Schuljahr verschieben. Dieser Antrag muss der Schule bis spätestens 12.04.2024 schriftlich vorliegen.
Angemeldet werden können Kinder,
| - | die vom 01.10.2018 bis 31.12.2018 geboren sind („auf Antrag schulpflichtig“) |
| - | die ab dem 01.01.2019 geboren sind („auf Antrag schulpflichtig nach Gutachten“) |
Schulpflichtige Kinder müssen bei der für sie zuständigen Sprengelschule angemeldet werden. Ein Gastschulantrag kann erst nach erfolgter Anmeldung gestellt werden.
Zur Schulanmeldung mitzubringen sind eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuchs, die grüne Karte des Gesundheitsamtes für das Schuljahr 2024/25, eine Kopie des Masernimpfnachweises und ggf. der Sorgerechtsbeschluss für Alleinerziehende.
Den Einschätzungsbogen des Kindergartens „Informationen für die Grundschule“ können Sie vorlegen.