Am Freitag, den 14. Februar 2025, finden ab 19:30 Uhr
Zwei Versammlungen der Jagdgenossen Muhr am See im Gasthaus „Zum Hirschen“ statt.
Tagesordnung: der 1. Versammlung
| 1. | Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden |
| 2. | Kassenbericht, und Bericht der Rechnungsprüfer |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers |
| 4. | Wahl eines neuen Beisitzers |
| 5. | Anfrage von Benachbarten Jagdgenossen |
| 6. | Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpacht |
| 7. | Beschlussfassung über die Verwendung von Rücklagen für den Wegebau |
| 8. | Beschlussfassung über die Art der Jagdverpachtung und Vorstellung der Pachtbedingungen. |
| 9. | Wünsche und Anträge |
Ende der 1. Versammlung
Tagesordnung: der 2. Versammlung
| 1. | Eröffnung der 2. Versammlung |
| 2. | Abstimmung über den Jagdpachtvertrag |
| 3. | Wünsche und Anträge |
Jeder Jagdgenosse kann sich durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen der Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Es lädt ein: