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Muhrer Heimatbrief Amts- u Mitteilungsblatt der Gemeinde Muhr a See
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Nachstehend wird gemäß Art. 26 Abs. 2 GO i. V. m. der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Dritte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Muhr a.See bekannt gemacht.

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Muhr a.See (BGS/EWS)

vom 11. Dezember 2024

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. 1998, S. 796), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, und Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. 1993, S. 264), das zuletzt durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Muhr a.See folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Muhr a.See (BGS/EWS) vom 11.11.2009 (zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 11.11.2020) wird wie folgt geändert:

§ 2

§ 9a - Grundgebühr wird wie folgt geändert:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h  —  108,00 €/Jahr,

bis 6,0 m³/h  —  216,00 €/Jahr,

bis 10,0 m³/h  —  432,00 €/Jahr,

über 10,00 m³/h  —  864,00 €/Jahr.

§ 3

§ 10 - Einleitungsgebühr wird wie folgt geändert:

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,97 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 4

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Muhr a.See, den 13.12.2024
Gemeinde Muhr a.See

Dieter Rampe
Erster Bürgermeister