Wir bitten jeden Grundstückseigentümer, die Hecken, Büsche und Bäume auf seinem Grundstück zu kontrollieren und die über die Grundstücksgrenze ragenden Äste abzuschneiden. Die Verwaltung wird ggf. notwendige Aufforderungen versenden.
Auch wenn in den letzten Jahren der Winter „ausgefallen“ ist, ist dies keine Garantie dafür, dass es heuer auch wieder so sein wird. Bereiten Sie sich mit Schneeschaufel und Streusand darauf vor. Streusalz darf nur an Steigungen oder in Treppenbereichen verwendet werden.
Bei geplanten Baumaßnahmen, egal, ob dies ein Gartenzaun oder ein Hausanbau, ein Gartenhäuschen oder ein Carport ist, nehmen Sie bitte vor Baubeginn (!) Kontakt mit der Verwaltung auf. Manchmal bedarf es einer Baugenehmigung, manchmal geht das Vorhaben an der geplanten Stelle nicht, manchmal ist die gewünschte Ausführung nicht zulässig. Sie ersparen sich möglicherweise viel Ärger und unnötige Kosten.