Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Muhr a.See gibt nach Art. 15 Abs. 4 der Friedhofssatzung bekannt, dass für das Grabmal der Familie Wurzinger Johann und Maria auf dem Friedhof Altenmuhr eine eventuell verpflichtende Person gesucht wird, da der Grabnutzungsberechtigte leider verstorben und die Standsicherheit des Grabsteines nicht mehr gegeben ist. Wir bitten die betreuende Person um Rückmeldung innerhalb 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung.