Für die Abrechnung der Abwassergebühren werden die Zählerstände der Zisternen und Gartenwasserzähler benötigt.
Diese müssen bis zum 31.01.2023 schriftlich an die Gemeinde gemeldet werden. Es ist zu beachten, dass beim Gartenwasserzähler die ersten 12 m³ nicht angerechnet werden.
Dies ist in § 10 Abs. 4 Buchstabe a der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Muhr a. See vom 11.09.2009 geregelt.