Nachstehend wird gemäß Art. 26 Abs. 2 GO i. V. m. der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Erste Satzung zur Änderung der Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Muhr a.See bekannt gemacht.
Die Gemeinde Muhr a.See erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) folgende Satzung:
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Muhr a.See vom 01.05.2020 wird wie folgt geändert:
In § 6 Satz 1 wird der Betrag 210,00 € durch den Betrag 556,00 € ersetzt.
Diese Satzung tritt am 01. September 2025 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2026 außer Kraft.