Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) hat jeder die Möglichkeit, einzelnen regelmäßig durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf und bedarf keiner Begründung.
| Folgenden Datenübermittlungen kann widersprochen werden: | |
| 1. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
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| Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes zu widersprechen. |
| 2. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 3 BMG widersprechen. |
| 3. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. Diese Daten dürfen sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung übermittelt werden. |
| 4. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
| 5. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren kann durch persönliches Erscheinen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes bei der
Gemeinde Muhr am See - Einwohnermeldeamt
Rosenau 1, 91735 Muhr am See
während der Öffnungszeiten von
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch von 14:00 bis 17:30 Uhr
erfolgen.
Gerne kann die Eintragung auch online über die Homepage https://muhr-am-see.de/leben-wohnen/buergerservice/online-formulare-antraege/ unter dem Reiter „Auskünfte – Antrag Übermittlungssperre“ erfolgen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung.