Zu der am
Freitag, 28. März 2025, um 19:00 Uhr, im Schützenhaus in Muhr a.See
stattfindenden Bürgerversammlung der Gemeinde Muhr am See werden alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger gemäß Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung recht herzlich eingeladen.