Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30. März 2023, Az. 20-941-SV08, festgestellt, dass die Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Muhr am See nicht zu beanstanden ist. Gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 KommZG wird die Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen bekanntgemacht.
Ab dieser Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan eine Woche lang im Rathaus öffentlich aus, darüber hinaus ist die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Muhr a.See, Rosenau 1, 91735 Muhr a.See, öffentlich zugänglich (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).