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Muhrer Heimatbrief Amts- u Mitteilungsblatt der Gemeinde Muhr a See
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Muhr am See

für das Haushaltsjahr 2023

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30. März 2023, Az. 20-941-SV08, festgestellt, dass die Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Muhr am See nicht zu beanstanden ist. Gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 KommZG wird die Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen bekanntgemacht.

Ab dieser Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan eine Woche lang im Rathaus öffentlich aus, darüber hinaus ist die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Muhr a.See, Rosenau 1, 91735 Muhr a.See, öffentlich zugänglich (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Muhr a.See, den 14. April 2023
Gemeinde Muhr a.See
gez.
Dieter Rampe
Erster Bürgermeister
Schulverbandsvorsitzender