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Muhrer Heimatbrief Amts- u Mitteilungsblatt der Gemeinde Muhr a See
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
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Konsum von Cannabis

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Kinder und Jugendlichen stehen für unsere Gemeinde Muhr am See an erster Stelle. Aus diesem Grund möchten wir Sie über eine wichtige Änderung informieren, die unser Gemeinwohl betrifft:

Das neue Gesetz zum kontrollierten Konsum von Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz CanG.

Gemäß § 5 des CanG ist der Konsum von Cannabis in verschieden Bereichen verboten.

Nachfolgend ein Zitat aus dem Gesetzestext:

§ 5 Konsumverbot

1.

Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

2.

Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

1.

in Schulen und in deren Sichtweite,

2.

auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,

3.

in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,

4.

in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,

5.

in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und

6.

innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Quellen: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)

Das Bild soll dazu beitragen, die betroffenen Bereiche in unserer Gemeinde visuell darzustellen und alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zu ermutigen, die neuen Gesetze einzuhalten, um unsere Gemeinde zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Doris Schicker
Zweite Bürgermeisterin