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Muhrer Heimatbrief Amts- u Mitteilungsblatt der Gemeinde Muhr a See
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Muhr am See für das Haushaltsjahr 2026

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20. März 2026, Az. 20-941-SV08, festgestellt, dass die Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Muhr am See nicht zu beanstanden ist. Gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 KommZG wird die Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen bekanntgemacht.

Ab dieser Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan eine Woche lang im Rathaus öffentlich aus, darüber hinaus ist die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Muhr a.See, Rosenau 1, 91735 Muhr a.See, öffentlich zugänglich (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Muhr a.See, den 17. April 2026
Gemeinde Muhr a.See
gez. Stephan Hoyer
Erster Bürgermeister
Schulverbandsvorsitzender