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Muhrer Heimatbrief Amts- u Mitteilungsblatt der Gemeinde Muhr a See
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus
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Gemeinderatssitzung Muhr a.See

Bei seiner Sitzung am 15. Mai beschäftigte sich der Gemeinderat von Muhr am See mit einer notwendigen pädagogischen Bedarfsermittlung der Grundschule in Muhr am See. Die Vorsitzende des Elternbeirats der Grundschule, Liva Haas, stellte den Bürgervertretern und den zahlreich erschienenen Zuhörerinnen das Konzept der Erstellung eines pädagogischen Raumfunktionsbuchs der Firma Lernlandschaft aus Röckingen vor.

Die Grundschule in Muhr am See betreut aktuell 116 Schüler. Für das Schuljahr 2027/28 ist ein Anstieg der Schülerzahlen auf 153 prognostiziert. Dies bedeutet die Notwendigkeit eines zusätzlichen Klassenzimmers. Bereits für das Schuljahr 2024/25 muss eine Hortgruppe mit 35 Kindern in das Gemeindehaus in der Schlossstraße ausgelagert werden. Ab 2026 muss dann auch noch zusätzlich der Betreuungsbedarf für die Kinder in Ganztagsbetreuung, die dann einen Rechtsanspruch auf diese Betreuung haben, befriedigt werden. Die erforderlichen Betreuer für die Kinder müssen für das neue Konzept auch noch geschult werden. Die Firma Lernlandschaft bietet die Erstellung eines pädagogischen Raumfunktionsbuchs als Grundlage für weitere Planungen durch ein Architekturbüro für einen Betrag von rund 21.000 Euro an.

Gemeinderat Alexander Fitzner erscheint dieser finanzielle Aufwand zu hoch, da er durch seine berufliche Erfahrung im Umbau von Schulhäusern dieses Raumfunktionsbuch auch selbst erstellen kann und in Zusammenarbeit mit den beiden Gemeinderatsmitgliedern Christiane Nebert und Stephan Hoyer, die beide in pädagogischen Führungspositionen an anderen Schulen tätig sind, auch die notwendigen Schulungen und Workshops durchführen kann. Nach eingehenden Diskussionen erschien der Vorschlag von Alexander Fitzner dem Gemeinderat als eine mögliche Lösung und es wurde beschlossen, sich bis Ende Juli 2024 nochmals mit einem kostengünstigeren Konzept zu befassen und zu besprechen, um die notwendigen Entscheidungen für den weiteren Betrieb der Schule und der Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Im Neuenmuhrer Weg möchte ein Bauherr das bestehende Wohngebäude und die Garagen erweitern und zwei Gewächshäuser errichten. Da dafür die Baulinien des rechtskräftigen Bebauungsplans teilweise erheblich überschritten werden, ist dafür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Nach einer sehr intensiven Diskussion Beschloss der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im April die Entscheidung über diesen Antrag zu vertagen und die Bauherren zu bitten, sich mit ihrem Planungsbüro nochmals in Verbindung zu setzen, um den vorgesehenen Bauplan abzuändern und damit die Überschreitungen der Baulinien zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Der Bauherr legte für die Sitzung im Mai einen überarbeiteten Plan vor, der aber weiterhin eine erhebliche Überschreitung der Baulinien aufweist. In einer sehr intensiv geführten Diskussion wurde durch den Gemeinderat festgestellt, dass eine erteilte Ausnahmegenehmigung keinen Rechtsanspruch auf weitere Verstöße gegen den Bebauungsplanung beinhaltet. Daher wurde über die einzelnen beantragten Befreiungen getrennt abgestimmt.

Die Überschreitung der festgelegten Baulinie wurde mit zwei Gegenstimmen abgelehnt. Die geplanten Gewächshäuser außerhalb der Baulinie wurden abgelehnt. Die Anpassung der Dachneigung an das bestehende Wohnhaus und die Überschreitung der Baulinie für den Terrassenausbau wurden einstimmig genehmigt. Dabei wurde jedoch festgelegt, dass die Terrasse in einer offenen Bauweise errichtet werden muss, die lediglich eine Überdachung zulässt.

Die Bruchsteinmauer des Altenmuhrer Friedhofs auf der Seite zum Judenhof ist in einem desolaten Zustand und es besteht die Gefahr, dass diese Mauer in einiger Zeit einbricht. Eine Überprüfung ergab einen Feuchtigkeitsgehalt von rund 80 % im Mauerwerk. Die Mauer hat in den Bruchsteinen bereits jetzt große Lücken und benötigt einen entsprechenden neuen Verputz. Ebenso müssen die Mauerabdeckungen erneuert werden, um einen weiteren Feuchtigkeitsbefall der Sandsteine zu verhindern. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten würden einen Betrag von 60.000 Euro erfordern. Der Gemeinderat befürwortete diese Baumaßnahme zum Erhalt der denkmalgeschützten Mauer einstimmig.

Am 25. Mai findet im Bürgerhof ein Familienfest in Zusammenarbeit mit dem LbV zum Jubiläum des AIZ statt.

Bereits am darauffolgenden Tag wird der LbV das traditionelle Streuobstwiesenfest durchführen.

Gemeinderat Georg Löffler möchte zur Kirchweih in Altenmuhr einen behindertengerechten Toilettencontainer. Der Gemeinderat wird dafür die notwendigen kommerziellen Angebote einholen.

Gemeinderätin Silke Böck möchte für den Ortsteil Wehlenberg gerne eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erhalten. Es sind durch die fehlenden Gehsteige nicht nur die spielenden Kinder, sondern auch die gehbehinderten älteren Menschen gefährdet. Bürgermeister Dieter Rampe wird bei der nächsten Verkehrsbegehung mit der Polizei diese Möglichkeit prüfen lassen.

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats ist für den 12. Juni 2024 geplant.