Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art 41 und 42 KommZG sowie der Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Grundschule Muhr am See folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 272.080 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.000 €
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
a) Verwaltungsumlage
Umlegung nach der Schülerzahl:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf 237.480 € festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 wird auf 118 Verbandsschüler festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 2.012,54 € festgesetzt.
b) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.