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Muhrer Heimatbrief Amts- u Mitteilungsblatt der Gemeinde Muhr a See
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushalt 2024 Schulverband GS Muhr a.See

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12. April 2024, Az. 20-941-SV08, festgestellt, dass die Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Muhr am See nicht zu beanstanden ist. Gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 KommZG wird die Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen bekanntgemacht.

Ab dieser Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan eine Woche lang im Rathaus öffentlich aus, darüber hinaus ist die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Muhr a.See, Rosenau 1, 91735 Muhr a.See, öffentlich zugänglich (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Muhr a.See, den 08. Mai 2024
Gemeinde Muhr a.See
gez.
Dieter Rampe
Erster Bürgermeister
Schulverbandsvorsitzender