Nachstehend wird gemäß Art. 26 Abs. 2 GO i. V. m. der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Muhr a.See bekannt gemacht.
Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Muhr a.See vom 13. Mai 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Muhr a.See gibt sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) die oben beschriebene Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung kann im Zeitraum 01.06.2026 – 30.06.2026 zu den Öffnungszeiten im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Muhr a.See einzusehen werden.
Muhr a.See, den 20.05.2026
Gemeinde Mahr a.See
Stephan Hoyer
Erster Bürgermeister