Nachstehend wird gemäß Art. 26 Abs. 2 GO i. V. m. der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Muhr a.See bekannt gemacht.
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
der Gemeinde Muhr a.See
vom 13. Mai 2026
Die Gemeinde Muhr a.See erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. März 2019 (GVBl. S. 737), die oben beschriebene Satzung.
Die Satzung kann im Zeitraum 01.06.2026 – 30.06.2026 zu den Öffnungszeiten im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Muhr a.See einzusehen werden.