Die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen genehmigt und wird hiermit bekanntgemacht:
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023
der Gemeinde Muhr a.See
Nachstehend wird gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 GO und der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2023 bekannt gemacht.
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 10.05.2023, Az. 20-941-16, festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist.
Ab dieser Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan zwei Wochen lang und die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Muhr a.See, Rosenau 1, 91735 Muhr a.See, öffentlich zur Einsicht auf.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Muhr a.See
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Muhr a.See folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit — 4.969.800,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit — 2.578.616,00 €.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 500 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 500 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 320 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.