Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat zum 01.07.2026 die Art der öffentlichen Bekanntmachung geändert.
Bisher wurden die Gemeinden, in denen Verfahren nach dem FlurbG stattfinden, und die angrenzenden Gemeinden um die Bekanntgabe des jeweiligen Verwaltungsaktes bzw. der Mitteilung nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinden bestehende Rechtsvorschriften ersucht. Dieses Verfahren verursachte bei den Gemeinden und auch bei der Verwaltung für Ländliche Entwicklung erheblichen Aufwand und Kosten. Zudem war das Verfahren fehleranfällig.
Ab dem 01.07.2026 werden alle öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen und Auslegungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ausschließlich auf der Internetseite der zuständigen oberen Flurbereinigungsbehörde, des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (www.ale-mittelfranken.bayern.de/399345/index.php), veröffentlicht und somit für die Beteiligten eines Verfahrens zugänglich gemacht.