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Muhrer Heimatbrief Amts- u Mitteilungsblatt der Gemeinde Muhr a See
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 beschlossen, das die Vergabe von Grundstücken gem. der „Richtline für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Muhr a.See“ angewendet werden soll.

Sollten Sie Kaufinteresse an einem der Baugrundstücke haben, können Sie sich gerne dafür bewerben. Die Bewerbung erfolgt zwingend mittels des Bewerbungsbogens (Formularzwang) sowie unter Beifügung der erforderlichen Nachweise und Unterlagen. Das Bewerbungsformular können Sie im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abholen.

Die Bewerbungsfrist zur Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen für die z.Z. noch freien Bauplätze wird auf den 30.09.2025 festgelegt. Bis zu dieser Frist können Sie sich mit dem Bewerbungsbogen um einen Bauplatz bewerben. Später eingehende oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen können Sie per E-Mail: gemeinde@muhr-am-see.de oder auf dem Postweg: Gemeinde Muhr a.See, Rosenau 1, 91735 Muhr a.See übersenden. Gerne können Sie die Unterlagen auch in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

1. Bürgermeister