Die Gemeinde bittet alle Bürger sowie die Vorstände von Vereinen und sonstigen Personenzusammenschlüssen, für den im Januar stattfindenden Neujahrsempfang Vorschläge einzureichen für Personen, die
| a) | sich besondere Verdienste um das Wohl der Gemeinde erworben, oder |
| b) | das wirtschaftliche, kulturelle, soziale, politische, öffentliche oder sportliche Leben der Gemeinde außergewöhnlich gefördert, oder |
| c) | sich allgemein im Land, im Bund oder in Europa besonders verdient gemacht, oder |
| d) | in Einzelfällen durch tätige Hilfe Hervorragendes geleistet haben. |
| Die Vorschläge sind in Form eines Antrages mit der Darstellung der besonderen Verdienste des/der zu Ehrenden bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. | |
Die Ehrenordnung der Gemeinde kann entweder auf der Homepage der Gemeinde unter Rathaus/Ortsrecht/Ehrenordnung oder im Rathaus eingesehen werden.
Die Vorschläge sind bis spätestens 31.10.2023 im Rathaus einzureichen. Diese werden dann in einer der nächsten Sitzung des Gemeinderates behandelt.