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Muhrer Heimatbrief Amts- u Mitteilungsblatt der Gemeinde Muhr a See
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aus dem Rathaus:

Die Fünfte Satzung zur der Gemeinde Muhr a.See zur Änderung der Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages wird hiermit bekanntgemacht:

Fünfte Satzung der Gemeinde Muhr a.See

zur Änderung der Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages

Vom 23. Mai 2023

Auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl 1998, S. 796), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist und Art. 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl 1993, S. 264), § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Muhr a.See folgende Satzung:

§ 1

Änderung

Die Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Muhr a.See vom 10.12.2005 wird wie folgt geändert:

Vor den bisherigen Wortlaut von § 4 Absatz 2 Buchstabe c wird folgender Halbsatz eingefügt:

„Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 v. H. zahlen die Hälfte des Kurbeitrags,“.

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderung unter § 1 dieser Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Muhr am See, 14. Juni 2023
Gemeinde Muhr a.See
gez.
(Rampe)
Erster Bürgermeister
Muhr a.See, den 18. September 2023
Gemeinde Muhr a.See

Dieter Rampe
Erster Bürgermeister