Die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen genehmigt und wird hiermit bekanntgemacht:
Nachstehend wird gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 GO und der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2024 bekannt gemacht.
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 22.08.2024, Az. 20-941-16, festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist.
Ab dieser Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan zwei Wochen lang und die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Muhr a.See, Rosenau 1, 91735 Muhr a.See, öffentlich zur Einsicht auf.
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Muhr a.See folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.143.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.611.000 €.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.307.695 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 500 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 500 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 320 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Muhr a.See, den 01.10.2024
Gemeinde Muhr a.See
Dieter Rampe
Erster Bürgermeister