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Muhrer Heimatbrief Amts- u Mitteilungsblatt der Gemeinde Muhr a See
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen genehmigt und wird hiermit bekanntgemacht:

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Muhr a.See

Nachstehend wird gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 GO und der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2024 bekannt gemacht.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 22.08.2024, Az. 20-941-16, festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist.

Ab dieser Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan zwei Wochen lang und die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Muhr a.See, Rosenau 1, 91735 Muhr a.See, öffentlich zur Einsicht auf.

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Muhr a.See folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.143.300 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.611.000 €.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.307.695 € vorgesehen.

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

500 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

500 v.H.

2.

Gewerbesteuer

320 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Muhr a.See, den 01.10.2024
Gemeinde Muhr a.See
gez.
(Rampe)
Erster Bürgermeister

Muhr a.See, den 01.10.2024

Gemeinde Muhr a.See

Dieter Rampe

Erster Bürgermeister