Energiekrise und Preiserhöhungen. Die aktuelle Situation bereitet Kopfzerbrechen. Was kommt auf mich zu? Kann ich das noch bezahlen? Woher bekomme ich Förderungen? Wo sind meine Energiefresser im Haushalt?
Bürger-Energieberatung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH
Die Bürger-Energieberatung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH ist für alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis und der Stadt Coburg kostenlos. Erforderlich ist einzig eine vorherige telefonische Anmeldung Tel.: 09561 / 514-9144, 09561 / 514-4408 E-Mail: energie@region-coburg.de
https://www.regionalmanagement-coburg.de/klimaschutz/buerger-energieberatungen-aufgestockt/
Stadtwerke Rödental und Neustadt
Die Stadtwerke Rödental geben Tipps zu allen Fragen rund ums Energiesparen im eigenen Haushalt. Die Stadtwerke sind erste Anlaufstelle für Kunden, die aufgrund steigender Energiepreise, in finanzielle Schieflage geraten. Um vorausschauende Beratung wird gebeten.
Kundenbüro Rödental (09563) 51333-0 Kundenbüro Neustadt (09568)
Sozialamt - Landratsamt Coburg
Das Amt prüft, ob die Antragsteller ihr Leben nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Wenn das nicht möglich ist, zahlt das Sozialamt Hilfen, um das Existenzminimum der Menschen zu sichern. Es übernimmt die Kosten für Lebensunterhalt, Miete und weitere Ausgaben. Ansprechpartner: Herr Göring, (09561) 514-2100
Verbraucherzentrale Bayern
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt unabhängig und kompetent Tipps zu allen Fragen rund ums Energiesparen. Deren Experten helfen, erneuerbare Energien im Haushalt zu nutzen und Fördermittel für die Sanierung des Hauses zu erhalten.
Geeignet für Mieter, private Haus- oder Wohnungseigentümer, private Vermieter, Bauherren
Beratungsthemen:
Telefon: 0800 809 802 400 * * Der Anruf ist kostenlos aus dem dt. Festnetz und über Mobilfunk. https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/energieberatung-in-der-beratungsstelle-38042
Wohngeld
Der staatliche Mietzuschuss kann Haushalten mit einem geringen Einkommen helfen und für Entlastung sorgen. Die Höhe des Wohngeldes hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt; danach muss es neu beantragt werden. Ansprechpartner ist die Wohngeldbehörde im Landratsamt Coburg.
Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist, können Sie den Wohngeldtabellen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entnehmen.
Kontakt: Nachname A - K: 09561/514-2106
Nachname L - Z: 09561/514-2107
Erstattung der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel
Hätten Sie gewusst, dass die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Ihnen eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen? Je mehr Geräte in der häuslichen Pflege benötigt werden, umso höher ist der Stromverbrauch, den die Patienten zu bezahlen haben. Die wenigsten Krankenkassen klären ihre Patienten jedoch darüber auf, welche Ansprüche sie haben. Daher zahlen die meisten Patienten und Pflegebedürftigen ihren erhöhten Strombedarf unnötigerweise selbst. Im § 33 Abs. 1 S 1 SGB 5 ist festgelegt, dass die Krankenkassen nicht nur die Anschaffung und Wartung von Hilfsmitteln, sondern auch die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zahlen müssen.
Die Voraussetzung, dass die Stromkosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist eine Verordnung vom Arzt. Bei der Berechnung der Stromkosten müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Wenn Ihre Krankenkasse keinen Vordruck hat, können Sie die Kostenaufstellung mit einem formlosen Schreiben an die Krankenkasse schicken. Eine Kopie der Stromkostenabrechnung ist beizulegen, damit die Krankenkasse die Richtigkeit der Stromkosten nachprüfen kann. Wenn Sie nicht wussten, dass die Krankenkasse die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zahlen muss, können Sie diese Kosten rückwirkend bis zu vier Jahre geltend machen.
Die Krankenkasse muss für alle Hilfsmittel aufkommen, die Strom benötigen, wie Absauggeräte, Antidekubitusmatratze, Antrieb für Rollstuhl, Badewannenlifter, Beatmungsgeräte, Bildschirmlesegeräte, Elektromobile, Elektrorollstühle, Ernährungspumpen, E-Scooter, Hausnotrufsysteme, Hilfsantriebe für Rollstühle, Inhalatoren, Kompressionstherapiegeräte, Konzentrator, Lifter, Luftbefeuchter, Monitore, Pflegebetten, Pulsoxymeter, Schlafapnoe-Geräte, Seniorenmobile, Trainingsgeräte, Wechseldruckmatratzen.
Feststellen des Stromverbrauchs über die Gerätedaten in der Betriebsanleitung, ggf. über Stromzähler-Steckgerät.
Allerdings werden die Stromkosten für einen Treppenlift nicht übernommen. Das ist kein Hilfsmittel, sondern wird nur mit einem Zuschuss über die Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen unterstützt.