Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Sie erhalten in den nächsten Tagen einen Änderungsbescheid über die Benutzungsgebühren (Abwasser), da im Ursprungsbescheid die von Ihnen geforderten Vorauszahlungen nicht gleichmäßig auf die drei Fälligkeitstermine (15. Mai, 15. August und 15. November) verteilt waren.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sieht eine gleichmäßige Verteilung vor. Die Summe der neuen Vorauszahlungen entspricht der Summe des Ihnen zugestellten Ursprungsbescheid. Aufgrund von Rundungen können geringfügige Abweichungen in der Berechnung vorkommen.
Wir bitten um Entschuldigung.