Entgegen der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 9 KW 18/26 handelt es sich bei dem Bauleitverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans Grub a.Forst um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, nicht um die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026, während der üblichen Dienststunden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Grub a.Forst, 12.05.2026