| I. | Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: |
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgestellt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben mit — 3.456.360,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben — mit 3.634.000,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungen sind in Höhe von 2.050.000,00 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a. | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 360 v.H. |
| b. | für die Grundstücke (B) — 350 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 360 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 550.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
| II. | Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben Nr. 960-22 Nr.71 =241 vom 09.05.2023 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Kreditgenehmigung aus § 2 erfolgt unter folgender Auflage: | |
| - | Die Kreditermächtigung von 2.050.000,00 € darf nur insoweit beansprucht werden, als sie zur Finanzierung des tatsächlich realisierten Nettoinvestitionsvolumens (= Bruttoinvestitionen abzgl. Beitragseinnahmen und abzüglich Zuwendungen Dritter für Investitionen erforderlich ist (maximal zulässige Kreditobergrenze, Art. 71 Abs. 1 GO). |
| III. | Der Haushaltsplan liegt eine Woche lang in der Zeit vom 30.05.2023 bis 05.06.2023 und die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst -Rathaus Grub a. Forst- zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekV). | |