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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a Forst
Ausgabe 11/2023
Gemeinde Niederfüllbach
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Niederfüllbach

für das Haushaltsjahr 2023

I.

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgestellt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und den Ausgaben mit  —  3.456.360,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und den Ausgaben  —  mit 3.634.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungen sind in Höhe von 2.050.000,00 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  360 v.H.

b.

für die Grundstücke (B)  —  350 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 550.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Grub a. Forst, 11.05.2023

Büttner
1. Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben Nr. 960-22 Nr.71 =241 vom 09.05.2023 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Kreditgenehmigung aus § 2 erfolgt unter folgender Auflage:

-

Die Kreditermächtigung von 2.050.000,00 € darf nur insoweit beansprucht werden, als sie zur Finanzierung des tatsächlich realisierten Nettoinvestitionsvolumens (= Bruttoinvestitionen abzgl. Beitragseinnahmen und abzüglich Zuwendungen Dritter für Investitionen erforderlich ist (maximal zulässige Kreditobergrenze, Art. 71 Abs. 1 GO).

III.

Der Haushaltsplan liegt eine Woche lang in der Zeit vom 30.05.2023 bis 05.06.2023 und die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst -Rathaus Grub a. Forst- zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekV).

Grub a. Forst, 11.05.2023

Büttner
1. Bürgermeister