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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 12/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

LKK unterstützt Rauchstopp und Lungenkrebs-Früherkennung

Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, wird von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) unterstützt. Sie fördert Nichtraucherkurse zur Prävention tabakbedingter Erkrankungen. Neu ist auch das Angebot auf Früherkennung von Lungenkrebs.

Ein Rauchstopp verbessert die Gesundheit unmittelbar und senkt langfristig das Krankheitsrisiko für zahlreiche schwere Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronische Atemwegserkrankungen deutlich. Darauf weist die LKK anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai hin. Zu den Gesundheitskurse zum Rauchverzicht gelangt man über die Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden.

Seit April übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwölf Monate eine Früherkennungsuntersuchung auf Lungenkrebs für langjährige starke Raucher zwischen 50 und 75 Jahren mit dem Ziel, Lungenkrebs früh zu erkennen und Behandlungschancen zu verbessern. Der Hausarzt stellt fest, ob die Voraussetzungen für diese Untersuchung vorliegen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter

www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/lungenkrebs-screening/.

Die LKK empfiehlt allen Betroffenen, sowohl die Gesundheitskurse als auch die Vorsorgeuntersuchung aktiv zu nutzen. Allgemeine Tipps zum Rauchverzicht gibt die Internetseite www.rauchfrei-info.de.

Anmeldezahlen im Organspende-Register steigen weiter

Waren es im Mai letzten Jahres noch zirka 307.000 Registrierungen im elektronischen Organspende-Register, sind es heute schon rund 515.000. Angesichts der über 8.000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, eine erfreuliche Entwicklung.

Dennoch bleibt die Zahl der postmortalen Organspenden seit Jahren unzureichend (2023: 965, 2024: 953, 2025: 935). Daher soll der Tag der Organspende am 06.06.2026 bei der Bevölkerung vor allem für Aufklärung sorgen und Misstrauen gegenüber der Organspende abbauen.

Hauptsache ist, dass man sich entscheidet

Für Betroffene ist es überlebenswichtig, dass sich Menschen, die sich für eine Organ- oder Gewebespende nach dem Tod entscheiden oder bereits entschieden haben, dies auch dokumentieren. Die Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen - wichtig ist aber, dass man sich entscheidet. Eine Entscheidung entlastet zudem Angehörige, die sonst nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden.

Ausweis oder Registrierung

Neben dem Organspendeausweis gibt es auch die Möglichkeit, seine Entscheidung elektronisch unter www.organspende-register.de festzuhalten. Zugriff auf diese Daten haben ausschließlich Ärzte und Transplantationsbeauftragte. Das Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de geführt. Es gilt immer die jüngste Erklärung. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Auch die Entscheidung auf dem Organspendeausweis kann selbstverständlich jederzeit geändert werden, indem ein neuer Ausweis ausgefüllt wird. Es ist möglich

  • einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zuzustimmen,
  • eine Organ- und Gewebespende abzulehnen,
  • nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freizugeben oder
  • eine Person zu benennen, die im Todesfall über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll.

Weitere Informationen zur Organspende geben die SVLFG unter www.svlfg.de/organspende sowie das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit unter www.organspende-info.de.

Eine inspirierende Familiengeschichte zum Thema Organspende ist im Magazin der SVLFG zu lesen, abrufbar über www.svlfg.de/alles-svlfg-1-2026.