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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a Forst
Ausgabe 14/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken informiert:

Online-Gruppe für Angehörige von an Frontotemporaler Demenz (FTD) erkrankten Menschen trifft sich.

Am Dienstag, 25.07.2023, von 18.30 bis 20.00 Uhr lädt die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken An- und Zugehörige von Menschen mit Frontotemporaler Demenz (FTD) zur Online-Gesprächsgruppe in Oberfranken ein. FTD ist die zweithäufigste Form bei an Demenz erkrankten Menschen unter 65 Jahren. Das Absterben von Nervenzellen vor allem im Stirn- und Schläfenbereich des Gehirns kann zu starken Veränderungen des emotionalen Erlebens und Sozialverhaltens oder der Sprache führen. Aufgrund der Wesensveränderung ist die Erkrankung eine Herausforderung für die gesamte Familie. Die Gesprächsgruppe dient vorrangig dem gegenseitigen Austausch und der Unterstützung. Wer teilnehmen möchte, kann sich telefonisch unter 09281 / 57 500 oder per E-Mail anmelden.

Ehrenamtliche Unterstützung pflegebedürftiger Menschen gegen Aufwandsentschädigung

Seniorinnen und Senioren mit Hilfebedarf stehen oft vor den Fragen: „Wer nimmt sich Zeit für einen Spaziergang mit mir? Wer unterstützt mich im Haushalt, z.B. beim Putzen, Waschen oder Einkaufen? Wer begleitet mich zu Arzt oder Behörden?“ Die Angehörigen sind zum Teil berufstätig oder leben nicht vor Ort, ambulante Pflegedienste und andere Dienstleistungsunternehmen haben nicht immer genügend Kapazitäten frei, so dass bürgerschaftliche Hilfe Gold wert ist.

Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne sozial engagieren, können als ehrenamtlich tätige Einzelperson hilfebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 durch Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Dienste unterstützen. Als Anerkennung für ihre Hilfe erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€, den Pflegebedürftige erhalten, abgerechnet wird. Als Einzelhelfer oder -helferin tätig werden kann jede private Person ab dem 16. Lebensjahr. Sind pflegebedürftige und unterstützende Person bis zum 2. Grad verwandt, ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ausgeschlossen.

Eine einmalige Schulung von acht Unterrichtseinheiten zur Vermittlung von Basiswissen ist Voraussetzung für die Abrechnung mit der Pflegekasse. Hiervon leider ausgenommen sind Personen mit bestimmten Ausbildungen oder Berufserfahrung, etwa im Pflege-, Gesundheits- oder Hauswirtschaftsbereich. Die Schulungen finden online und wöchentlich statt. Nähere Informationen finden Sie auf www.einzelperson-bayern.de. Beratung erhalten Sie telefonisch unter 0951 / 85 512 oder per E-Mail an info@demenz-pflege-oberfranken.de.