Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verzeichnet für 2025 einen weiteren Rückgang der Unfallzahlen um rund 3,7 Prozent.
Insgesamt kam es im vergangenen Jahr zu 55.648 meldepflichtigen* Arbeits- und Wegeunfällen. 2024 waren es 57.816. In 2025 endeten 93 Unfälle tödlich, das sind sechs weniger als im Jahr davor.
Landwirtschaft
In der Landwirtschaft sank die Zahl um rund 4,6 Prozent auf 30.503 Fälle. Tödlich endeten hier 58 Unfälle. Trotz rückläufiger Unfallzahlen bleiben der Umgang mit Tieren (12.089) und Instandsetzungsarbeiten (7.458) mit jeweils 13 tödlichen Unfällen besonders unfallträchtig.
Gartenbau
Im Gartenbau blieb die Fallzahl mit 17.682 nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr. In dieser Branche kam es zu zehn tödlichen Unfällen. Prägende Unfallursachen sind hier das Stürzen auf unbefestigten Wegen sowie der Umgang mit Heckenscheren, Motorsägen und Handwerkzeugen.
Forstwirtschaft
Die Forstwirtschaft verzeichnete den stärksten relativen Rückgang mit rund 14,1 Prozent weniger Unfällen (insgesamt 4.454). Auch die Zahl der tödlichen Unfälle verringerte sich deutlich auf 24. Unfallschwerpunkt bleibt die Holzernte mit Tätigkeiten wie Fällungen, Holzaufarbeitung, Rücken/Heranbringen sowie Verladen/Transportieren. Häufigste Unfallursache im Forst sind herabfallende Baumteile.
Jagd
Bei der Jagd wurden 460 Unfälle registriert. Tödliche Unfälle gab es 2025 nicht - zuletzt war dies 2021 der Fall. Unfälle ereignen sich meistens auf unbefestigten Wegen sowie an und auf Hochsitzen sowie bei deren Instandhaltung.
Sonstige
Die übrigen 2.549 Unfälle, davon ein tödlicher, ereigneten sich in versicherten Institutionen, zum Beispiel Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und ähnlichen, sowie in Fällen, die keiner der zuvor genannten Branchen zugeordnet werden konnten.
Hier passiert am meisten
Konstant weist die Statistik über die letzten Jahre in der Gruppe der 19- bis 25-Jährigen die meisten Unfälle aus, gefolgt von der Altersgruppe 56 bis 60. Von den 93 tödlichen Unfällen waren allein 29 der über 70-Jährigen betroffen. Die Hauptunfallzeit liegt entsprechend der Arbeitszeitspitzen regelmäßig im Monat Juli, der im vergangenen Jahr 9,3 Prozent des Unfallgeschehens ausmachte. Naturgemäß ist der Dezember mit 6,6 Prozent der unfallärmste Monat.
Berufskrankheiten
Im Jahr 2025 wurden von der SVLFG als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) 2.830 Verdachtsfälle als Berufskrankheit anerkannt. Davon entfielen die meisten auf Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung (1.473). Das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel wurde im Jahr 2025 in 413 Fällen als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt.
Unfallrenten
Im abgelaufenen Geschäftsjahr bewilligte die SVLFG als LBG 1.066 neue Renten nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Diese machen nur rund 1,75 Prozent aller Renten der LBG aus, die zum Jahresende 60.926 betrugen. Dies verdeutlicht, dass die Rentenlast bei den sogenannten Altfällen liegt.
Leistungsaufkommen maßgeblich für Beitragshöhe
Die SVLFG weist darauf hin, dass sinkende Unfallzahlen nicht automatisch weniger Beitragslast für die Mitglieder bedeuten, denn sie sagen nichts über die Schwere der Verletzungen und den daraus resultierenden Leistungsaufwand aus. Grundlage für die Beitragsrechnungen, die Ende Juli verschickt werden, ist das Umlagesoll. In diesem wird unter anderem die Entwicklung in den einzelnen Beitragsrisikogruppen zu berücksichtigen sein.
* Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen sowie tödliche Arbeitsunfälle.
Die Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau verlangt täglich großen Einsatz. Mit einer Zusatzversicherung bietet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) die Möglichkeit, den persönlichen Versicherungsschutz gezielt zu erweitern.
Viele Menschen in der Grünen Branche leisten körperlich anspruchsvolle Arbeit und tragen große Verantwortung - oft über Generationen hinweg. Mit der Zusatzversicherung schafft die LBG eine höhere finanzielle Sicherheit und stärkt die individuelle Vorsorge. Sie ergänzt die gesetzliche Absicherung der LBG und kann helfen, finanzielle Belastungen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit besser abzufedern. Versicherte profitieren von individuell wählbaren Leistungen und einem Plus an Schutz - angepasst an die persönliche und betriebliche Situation. Diese freiwillige Ergänzung unterstützt dabei, Risiken bewusster abzusichern und Zukunftsperspektiven zu stärken. Gerade in familiengeführten Betrieben ist Verlässlichkeit ein entscheidender Faktor. Die Berufsgenossenschaft informiert transparent und persönlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Zusatzversicherung. Interessierte können sich individuell beraten lassen und gemeinsam mit der LBG die passende Lösung finden. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/zusatzversicherung-bg.
Stürze sind die häufigste Ursache für den Verlust der Selbständigkeit im Alter. Über das Präventionsprogramm „Trittsicher in die Zukunft“ der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konnten seit September 2024 über 500 wohnortnahe Kurse zur Sturzprävention begonnen werden.
Darauf weist die SVLFG anlässlich des zweiten Welttags der ländlichen Entwicklung am 06.07.2026 hin. Das Präventionsprogramm richtet sich an Personen ab 65 Jahren im ländlichen Raum und bildet die Grundlage für eine Studie zur Wirksamkeit von onlinebasierten-Bewegungsangeboten für ältere Menschen.
Die Teilnehmenden absolvieren neben einem Gruppentraining in Präsenz Trainingseinheiten mittels einer App. Durch Video- und Audioanleitungen und eine intuitive Bedienung ist das Programm auch für technikungewohnte Nutzende bestens geeignet.
Die SVLFG hat die Leitung für das Studienprojekt mit vielen Partnern aus Wissenschaft und Forschung im ganzen Bundesgebiet übernommen und so für die Prävention im ländlichen Raum eine zentrale Rolle eingenommen. Vor allem die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund e. V. (DStGB) hat sich als zielführend erwiesen.
„Trittsicher in die Zukunft“ zeigt, wie Prävention vor Ort erfolgreich umgesetzt werden kann: niedrigschwellig und nah an den Menschen. Henner Braach, Vorstandsvorsitzender der SVLFG stellt klar: „Uns als SVLFG ist es zentrales Anliegen, die Lebensqualität unserer Versicherten und ihrer Familien zu erhalten und zu steigern. Schon mit dem Vorgängerprojekt ‚Trittsicher durchs Leben‘ haben wir einen Unterstützungsbedarf bei den Altenteilern erkannt. Durch das gezielte Trainingsangebot konnte ihnen geholfen werden, ihre Selbstständigkeit langfristig zu erhalten. Und die Erfahrungen sprechen für sich: hohe Akzeptanz, aktive Netzwerke und spürbare Effekte im Alltag. Gleichzeitig entstehen wertvolle soziale Kontakte, die weit über die Kursdauer hinaus Bestand haben.“
Alexander Handschuh, Pressesprecher des DStGB ergänzt: „Das Programm „Trittsicher in die Zukunft“ zeigt seit dreieinhalb Jahren eindrucksvoll, wie das gelingen kann: Prävention, Gesundheitsförderung und Digitalisierung werden sinnvoll miteinander verbunden, um die Lebensqualität - insbesondere in ländlichen Regionen - nachhaltig zu stärken. Gerade digitale Angebote eröffnen dabei neue Möglichkeiten für Teilhabe, Information sowie Unterstützung im Alltag und leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen auch im Alter selbstbestimmt in ihrer Heimat leben können.“
Weitere Informationen gibt es unter: www.zukunft-trittsicher.de
Aufnahme in die Berufskrankheiten-Liste steht bevor
In Kürze wird die seit dem 05.09.2023 als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkennungsfähige Parkinson-Erkrankung in die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen. Es fehlt lediglich noch die Zustimmung des Bundesrates.
Das Verfahren steht damit kurz vor dem Abschluss, so dass ein Inkrafttreten voraussichtlich zum 01.08.2026 erfolgen wird. Die Aufnahme der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten hat für die Betroffenen grundsätzlich keine direkte Auswirkung, da die beruflich bedingte Parkinson-Erkrankung bereits nach geltender Rechtslage als sogenannte Wie-Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung anzuerkennen ist. Beim Leistungsumfang gibt es ebenfalls keine Unterscheidung zwischen einer Wie-Berufskrankheit und einer Listen-Berufskrankheit.
Rückwirkende Anerkennung
Allerdings ergeben sich Änderungen bei einer rückwirkenden Anerkennung: Solange die Berufskrankheit noch nicht in die BKV aufgenommen ist, kann eine Anerkennung rückwirkend ab frühestens 05.09.2023 erfolgen, sofern die Erkrankung zu diesem Zeitpunkt bereits gesichert vorlag. Dies entspricht dem Zeitpunkt der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates, Parkinson als Berufskrankheit anzuerkennen.
Erkrankungen hingegen, die in die BKV aufgenommen wurden, können rückwirkend frühestens ab dem Aufnahmetag anerkannt werden.
Für Versicherte, bei denen das Verfahren zur Anerkennung bereits vor dieser Aufnahme begann, ist dieses noch als Wie-Berufskrankheit zu entscheiden, sofern es für den Versicherten günstiger ist. In diesen Fällen kann, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine rückwirkende Leistungsgewährung frühestens ab 05.09.2023 erfolgen.
Betroffenen empfiehlt die SVLFG daher, die Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit noch vor der Aufnahme in die BKV (voraussichtlich 01.08.2026) abzugeben, entweder eigenständig oder über den behandelnden Arzt. Das Formular steht auf der Internetseite www.svlfg.de/formulare-und-dokumente (Berufsgenossenschaft).
Potentiell Betroffene werden angeschrieben
Damit potentiell Betroffene keine eventuell rückwirkend bestehenden Leistungsansprüche verlieren, hat die SVLFG in der 21. Kalenderwoche nochmals jene Versicherten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) angeschrieben, die in den vergangenen vier Quartalen regelmäßig im Zusammenhang mit einer gesicherten Parkinson-Diagnose behandelt wurden, und sie über die Möglichkeit einer Prüfung ihrer Erkrankung als Berufskrankheit informiert.
Mit Aufnahme der Erkrankung in die BKV erwartet die SVLFG vermehrt Verdachtsmeldungen von anderen Krankenkassen, so dass von längeren Bearbeitungszeiten auszugehen ist.
Fragen zum Thema Parkinson-Syndrom als Berufskrankheit beantwortet die SVLFG unter der Rufnummer 0561 785-10350.
Damit aus einem Beinahe-Unfall keine Tragödie wird
Das Fahren auf dem Betriebsgelände erfordert höchste Aufmerksamkeit - das gilt umso mehr, wenn sich Kinder in der Nähe aufhalten. Sie können Gefahren noch nicht richtig einschätzen.
Immer wieder kommt es in Betrieben der Grünen Branche zu kritischen Situationen im Zusammenhang mit Fahrzeugen und Personen. Dies zeigen unzählige sogenannte Beinahe-Unfälle, in denen im letzten Moment das Schlimmste verhindert werden konnte. Aber auch viele Unfälle mit leichten, schweren und leider auch tödlichen Verletzungen geschehen jedes Jahr auf den Betrieben. Kleine Kinder sind hier besonders gefährdet. Sie sind in ihrem Handeln, ihrer Neugier und ihrem Tatendrang unberechenbar. Sie tauchen beispielsweise mit ihren Kinderfahrzeugen plötzlich in Bereichen auf, in denen mit Traktoren, Radladern oder anderen Landmaschinen rangiert wird. Sie wechseln schnell ihren Standort, werden aufgrund ihrer Körpergröße schlechter wahrgenommen und verstehen noch nicht die Gefahren des toten Winkels, die Fahrzeuge für sie bedeuten. Unter anderem beim Rangieren und Rückwärtsfahren entstehen so schnell gefährliche Situationen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt hierzu folgende Sicherheitstipps:
Rückfahrkameras sind inzwischen auch mit KI-unterstützer Personenerkennung erhältlich. Bei Neuanschaffungen wird diese Technologie von der SVLFG empfohlen. Zudem fördert sie den Kauf anteilig. Informationen hierzu gibt es unter www.svlfg.de/praemiensystem.
Die Technik zur Erkennbarkeit von kleinen Kindern ist allerdings noch nicht komplett fehlerfrei. Daher führt die SVLFG seit Anfang April gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück ein Forschungsprojekt zur nachhaltig höheren Kindersicherheit im Umfeld von Landmaschinen durch. Das Projekt läuft bis Ende Januar 2027 und wird auch von Herstellern der Kamerasysteme unterstützt. Eine hundertprozentige Sicherheit durch diese Assistenzsysteme wird und kann es nicht geben, doch jeder einzelne Baustein erhöht die Sicherheit für Personen im Betrieb und gerade die der Kinder. Die Technik unterstützt den Fahrer und warnt umstehende Personen, aber das eigentliche Handeln bleibt beim Menschen.
Das Thema Kindersicherheit behandeln wir auch auf unseren Social-Media-Kanälen unter:
www.instagram.com/svlfg_de/
www.facebook.com/svlfg.de/
www.youtube.com/@svlfg3082