I. Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Grub a.Forst folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgestellt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 5.953.580 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 4.566.100 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungen sind in Höhe von 1.100.000 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a. | für die land- und |
|
| forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 360 v.H. |
| b. | für die Grundstücke (B) | 360 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
II. Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid Nr. 960-22 Nr. 37 = 241 vom 03.07.2023 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Kreditgenehmigung aus § 2 erfolgt unter folgender Auflage:
- Die Kreditermächtigung von 1.100.000 € darf nur insoweit beansprucht werden, als sie zur Finanzierung des tatsächlich realisierten Nettoinvestitionsvolumens (= Bruttoinvestitionen abzgl. Beitragseinnahmen (Grp. Nr. 35) und abzüglich Zuwendungen Dritter für Investitionen (Grp. Nr. 36) erforderlich ist (maximal zulässige Kreditobergrenze, Art. 71 Abs. 1 GO).
II. Der Haushaltsplan liegt eine Woche lang in der Zeit vom 28.07.2023 bis 03.08.2023 und die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst -Rathaus Grub a.Forst- zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekV)).