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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 15/2023
Gemeinde Grub a.Forst
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Grub a.Forst für das Haushaltsjahr 2023

I. Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Grub a.Forst folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgestellt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und den Ausgaben mit  — 5.953.580 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und den Ausgaben mit —  4.566.100 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungen sind in Höhe von 1.100.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

360 v.H.

b.

für die Grundstücke (B)

360 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Grub a. Forst, 13.07.2023

Wittmann
1. Bürgermeister

II. Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid Nr. 960-22 Nr. 37 = 241 vom 03.07.2023 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Kreditgenehmigung aus § 2 erfolgt unter folgender Auflage:

- Die Kreditermächtigung von 1.100.000 € darf nur insoweit beansprucht werden, als sie zur Finanzierung des tatsächlich realisierten Nettoinvestitionsvolumens (= Bruttoinvestitionen abzgl. Beitragseinnahmen (Grp. Nr. 35) und abzüglich Zuwendungen Dritter für Investitionen (Grp. Nr. 36) erforderlich ist (maximal zulässige Kreditobergrenze, Art. 71 Abs. 1 GO).

II. Der Haushaltsplan liegt eine Woche lang in der Zeit vom 28.07.2023 bis 03.08.2023 und die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst -Rathaus Grub a.Forst- zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekV)).

Grub a. Forst, 13.07.2023

Wittmann
1. Bürgermeister