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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 16/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Amtliche Bekanntmachungen - VG -

Hinweis zu erlaubten Zeiten der Rasenpflege

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Mähen von Rasen gemäß den bundesweit geltenden Regelungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) grundsätzlich werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr erlaubt ist.

Da in den Gemeinden Grub a.Forst und Niederfüllbach aktuell keine eigenen Verordnungen zu diesem Thema erlassen worden sind, gelten diese allgemeinen bundesrechtlichen Vorgaben. Wir bitten daher alle Anwohnerinnen und Anwohner, Rücksicht aufeinander zu nehmen und das Rasenmähen außerhalb der erlaubten Zeiten zu unterlassen – auch im Sinne eines respektvollen Miteinanders.

Unabhängig von der gesetzlichen Regelung bitten wir um besondere Rücksichtnahme in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, um die Mittagsruhe zu respektieren und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu fördern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

gez.
gez.
Jürgen Wittmann
Bastian Büttner
1. Bürgermeister
1. Bürgermeister