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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Grub a.Forst
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Friedhofsverwaltung Grub am Forst

Die Friedhofsverwaltung bittet um Einhaltung der Friedhofsordnung bei den Pflegeleichten Urnen-/Reihengräbern und den Baumbestattungsgräbern.

Abgestellte Vasen, Pflanzschalen, Kränze, Kreuze, Laternen, Engel etc. bitte umgehend entfernen.

Dies ist laut Friedhofsordnung (siehe im § 39 Ergänzung zur Friedhofsordnung von Januar 2013 und im § 4 Ergänzung zur Friedhofsordnung von Dezember 2015) nicht erlaubt.

Sie können jedoch gerne vor den Gräbern beziehungsweise auf den Grabplatten Blumen ablegen.

Die Blumen werden vom Friedhofsgärtner entfernt, ebenso die Vasen, Schalen, Kränze, etc. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

Pflegeleichte Gräber sollen nicht nur den Angehörigen keine Arbeit machen, sondern auch dem Friedhofsgärtner.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Hinweis: Die Toiletten am Friedhof sind aus Frostschutzgründen derzeit nicht in Betrieb.