Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 2/2025
Verwaltungsgemeinschaft
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zur neuen Grundsteuer

Ab 1. Januar 2025 gelten bayernweit die neuen Grundsteuern. Hierzu haben Sie in den letzten Tagen einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daraufhin ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung geschaffen. Davon hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt.

Bei der Grundsteuer handelt es sich um ein Verfahren in zwei Stufen.

Zunächst ermitteln die Finanzämter auf Basis der Grundsteuererklärungen die neuen Berechnungsgrundlagen und stellen die sogenannten Grundsteuer-Messbeträge zur Verfügung. Die Gemeinde berechnet nach der Formel „Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz“ die Grundsteuer.

Veränderungen werden Sie wahrnehmen, wenn der bisherige Messbetrag veraltet war (z. B. letztmals in den 70er Jahren festgelegt) und größere Grundstücksflächen vorhanden sind.