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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 2/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Guter Wille kann „Häufchen“ versetzen

Liebe Hundebesitzer,

für jeden verantwortungsbewussten Tierhalter sollte es selbstverständlich sein, dass auf Spiel- und Sportplätzen, Gehwegen, Grünanlagen oder privaten, fremden Grundstücken keine „Hinterlassenschaften“ zurückbleiben dürfen.

Hundekot kann neben einer unangenehmen Verunreinigung auch eine Infektionsquelle sein, die Spul- und Bandwürmer, sowie deren Eier und Larven enthalten kann, die den Mitbürgern nicht zuzumuten ist. Wir empfehlen deshalb, den Hundekot mit einer kleinen Schaufel in eine Tüte einzufüllen und Zuhause in der Restmülltonne zu entsorgen.

Nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege der Gemeinde Niederfüllbach ist es verboten, Straßen und Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen.

Die Gemeinde möchte an Ihre Vernunft appellieren und bittet um Verständnis für die Belange der Allgemeinheit.