Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
Die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen
Allerheiligen (01.11.2024)
Volkstrauertag (17.11.2024)
Buß- und Bettag (20.11.2024)
Totensonntag (24.11.2024)
jeweils von 2.00 bis 24.00 Uhr
Heiliger Abend (24.12.2024)
von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr
alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind wie beispielsweise Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, sowie Volksfeste.
Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.