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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 20/2024
Verwaltungsgemeinschaft
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Mitteilung des Zählerstandes Ihres Gartenwasserzählers

Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Grub a.Forst/Niederfüllbach und Nutzern der Gartenwasserzähler ist der Zählerstand des Gartenwasserzählers gegen Ende des Jahres der Gemeinde Grub a.Forst/Niederfüllbach mitzuteilen.

Sie haben die Möglichkeit den Vordruck bis zum 31.12.2024 per Post zu versenden, in den Briefkasten am Rathaus in Grub a.Forst oder am Bürgerhaus in Niederfüllbach einzuwerfen oder per E-Mail zu übermitteln (sabine.maisel@grub-am-forst.de).

Nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren ist der Gartenwasserzähler selbstständig und unverzüglich auszutauschen. Hier benötigen wir ein Foto des alten Gartenwasserzählers (Endstand) und des neu angebrachten Zählers mit weiteren Angaben, wie im Abschnitt.