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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 21/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Bauleitplanung in der Gemeinde Niederfüllbach

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben-und Erschließungsplan für die

„Agrovoltaikanlage an der Hegetinsquelle“

Teil A: Aufstellungsbeschluss

Der Planungsverband „Am Rennberg“ hat am 27.07.2023 den folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst, welcher hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht wird.

Für die in der Vorplanung vom 26.10.2022 dargestellten Bereiche nördlich von Niederfüllbach wird nach § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Zuvor wurde das Vorhaben bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Niederfüllbach am 27.03.2023 vom Vorhabenträger vorgestellt, im Anschluss intensiv über das Vorhaben in den Fraktionen beraten und sich letztlich mit deutlicher Stimmenmehrheit dafür ausgesprochen.

Das geplante Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Hegetinsquelle“ umfasst einen Geltungsbereich von ca. 1,71 ha der Flurnummer 315/1 der Gemarkung Niederfüllbach.

Ziel der Planung ist die Errichtung einer sogenannte Agrovoltaikanlage im Rahmen eines Pilotprojektes. Hierunter versteht sich die gemeinsame Nutzung der Fläche für Landwirtschaft, Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien und dessen regionaler sinnvoller Verwendung.

Zusätzlich liegen dem Gemeinderat sowie dem Planungsverband Am Rennberg die Ergebnisse des Blendgutachtens vom 10.05.2023 vor.

Initiator, späterer Errichter und Betreiber des Vorhabens ist Herr Tobias Großmann aus Niederfüllbach, welcher gleichzeitig Eigentümer der Flächen ist und ebenfalls die Kosten des Verfahrens trägt. Fachlich begleitet wird er dabei von der Solwerk GmbH aus Bamberg, einem Fachplaner für erneuerbare Energien und Umwelttechnik mit über 12 Jahren Erfahrung.

Im konkreten Fall soll die Fläche landwirtschaftlich genutzt werden, sowie eine Photovoltaikfreifeldanlage errichtet werden. In einem zweiten Schritt ist dann die Errichtung einer Power-to-X Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff geplant. Beides dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Vorhabenträgers.

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Niederfüllbach, 12.10.2023

Büttner
Stellv. Planungsverbandsvorsitzender
(Dienstsiegel)

Teil B: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Niederfüllbach hat am 25.09.2023 und der Planungsverband „Am Rennberg“ am 26.09.2023 den Auslegungsbeschluss einstimmig gefasst. Hiermit wird Gem. §3 Abs. 1 BauGB wird eine

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

an dieser Bauleitplanung ermöglicht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer Auslegung statt. Die Bauleitplanung kann im Zeitraum vom

23.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023

im Rathaus der VG Grub am Forst

(VG Grub a.Forst, Coburger Str. 23, 96271 Grub am Forst)

zu den regulären Geschäftszeiten oder im Internet unter

https://www.grub-am-forst.de

eingesehen werden.

In dieser Zeit können Bedenken und Anregungen geäußert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Niederfüllbach, den 12.10.2023

Büttner
1. Bürgermeister /
Stellv. Planungsverbandsvorsitzender

(Dienstsiegel)

Bauleitplanung in der Gemeinde Niederfüllbach

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederfüllbach – Sondergebiet Agrovoltaik

Ausweisung von Agrovoltaikanlagen, Sondergebiet Agrovoltaik

„Agrovoltaikanlage an der Hegetinsquelle“

Teil A: Änderungsbeschluss

Der Gemeinderat Niederfüllbach hat am 22.05.2023 den folgenden Änderungsbeschluss gefasst, welcher hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht wird.

Für die in der Vorplanung vom 26.10.2022 dargestellten Bereiche nördlich von Niederfüllbach wird nach §12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und daher parallel der Flächennutzungsplan an der betroffenen Stelle geändert.

Über das Vorhaben wurde in den Fraktionen beraten und das Projekt in der öffentlichen Sitzung vom 27.03.2023 vom Vorhabenträger vorgestellt.

Das geplante Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Hegetinsquelle“ umfasst einen Geltungsbereich von ca. 1,71 ha der Flurnummer 315/1 der Gemarkung Niederfüllbach.

Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung von Sondergebieten für Agrovoltaik und die Gewinnung von Strom aus Erneuerbaren Energien - im speziellen aus Sonne - und dadurch Verringerung der CO² Emissionen, bei paralleler Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung. Damit wird den im LEP (Landesentwicklungsprogramm) formulierten Zielen zum Ausbau und der Förderung von regenerativen Energien nachgekommen, ohne der Landwirtschaft weiter Flächen zu entziehen.

Teil B: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederfüllbach hat am 25.09.2023 den Auslegungsbeschluss einstimmig gefasst. Hiermit wird Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird eine

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

an dieser Bauleitplanung ermöglicht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer Auslegung statt. Die Bauleitplanung kann im Zeitraum vom

23.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023

im Rathaus der VG Grub am Forst

(VG Grub a.Forst, Coburger Str. 23, 96271 Grub am Forst)

zu den regulären Geschäftszeiten oder im Internet unter

https://www.grub-am-forst.de

eingesehen werden.

In dieser Zeit können Bedenken und Anregungen geäußert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Niederfüllbach, den 12.10.2023

Bastian Büttner
1. Bürgermeister

(Dienstsiegel)