Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 21/2025
Verwaltungsgemeinschaft
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schutz der „Stillen Tage"

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.

Die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen

Allerheiligen (01.11.2025)

Volkstrauertag (16.11.2025)

Buß- und Bettag (19.11.2025)

Totensonntag (23.11.2025)

jeweils von 02:00 bis 24:00 Uhr

und

Heiliger Abend (24.12.2025)

von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr

alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind (beispielsweise Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, sowie Volksfeste).

Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.