Durch überhängende Bäume und Sträucher auf Gehwegen und Straßen, sowie in Parkbuchten und bei zugewachsenen Verkehrsschildern, kommt es häufig zu Verkehrsgefährdungen. Gehsteige, die durch wuchernde Anpflanzungen aus den angrenzenden Grundstücken zu schmal geworden sind, zwingen beispielsweise Fußgänger dazu, plötzlich die Fahrbahn zu betreten.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz darf durch Anpflanzungen aller Art die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Dies bedeutet, dass Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigung der Verkehrsteilnehmer – insbesondere auch der Fußgänger – vermieden werden müssen.
Wir bitten daher alle Grundstücksbesitzer eindringlich, dafür zu sorgen, dass Hecken, Äste, Sträucher und sonstige Pflanzenteile nicht in den öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören auch Parkbuchten und Geh- und Radwege sowie Gehflächen) hineinragen.
Der Luftraum über Fahrbahnen und Parkstreifen muss daher in einer lichten Höhe von mindestens 4,5 m und über Rad- und Gehwegen mindestens 2,5 m bis zur Grundstücksgrenze von Bewuchs freigehalten werden.
Wir sind nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, notfalls kostenpflichtige Zwangsmaßnahmen einzuleiten, wenn der Anlieger nicht selbst für entsprechende Verhältnisse sorgt.