Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelnen Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
| Folgenden Datenübermittlungen können Sie kostenlos widersprechen: | |
| 1. | Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 Soldatengesetz. |
| 2. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Personen gemäß § 42 Abs. 2 und 3 BMG. |
| 3. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 1 und 5 BMG. |
| 4. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 2 und 5 BMG. |
| 5. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 3 und 5 BMG. |
Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Es besteht die Möglichkeit die Übermittlungssperren mit einem formlosen Schreiben oder mittels eines Antragsformulars zu beantragen; dieses finden Sie auf unserer Homepage www.grub-am-forst.de.