Die Ihnen zum 30.10.2024 zugestellten Grundsteuerbescheide betreffen die Grundsteuerzahlungen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Am 10. April 2018 erklärt das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer. Auf Grundlage der Öffnungsklausel beschloss der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG). Mit diesem Gesetz wird für die Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.
Die bisherigen Hebesätze verlieren zum 1. Januar 2025 kraft Gesetzes ihre Geltung.
Aufgrund der Gesetzesänderung und nicht mehr geltenden Hebesätze ist die Gemeinde verpflichtet, eine neue Hebesatzsatzung zu erlassen. Diese Satzung wurde in der Gemeinderatssitzung am 28.10.2024 beschlossen.
Die folgende Hebesatzänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Sie werden in den nächsten Wochen einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten, dieser ist für die Grundsteuerzahlungen ab 01.01.2025 maßgebend.