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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 23/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Fälligkeiten der Grundabgaben, Gewerbesteuervorauszahlungen und kommunalen Abgaben:

Zum 15. November 2025 werden fällig und sind von den Abgabepflichtigen, die nicht am Einzugsverfahren angeschlossen sind, an die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst zu zahlen:

1.

Grundsteuer A u. B gem. Bescheid

2.

Gewerbesteuervorauszahlungen gem. Bescheid

3.

Benutzungsgebührenvorauszahlungen Abwasser gem. Bescheid

Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:

a)

Säumniszuschlag mit 1 % des rückständigen, auf volle 50 € nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 b KAG und § 240 AO)

b)

Mahngebühren.

Konto der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst:

VR-Bank Coburg eG,

BLZ. 783 600 00, Kto. 6400353

IBAN: DE60783600000006400353

BIC: GENODEF1COS

Abgabepflichtige, die sich dem SEPA-Lastschriftverfahren anschließen möchten, benötigen ein gültiges SEPA-Mandat (ehemals Einzugsermächtigung). Bitte wenden Sie sich hierzu an die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Neeb, Rathaus Grub a. Forst, Zimmer Nr. 1.04 1. OG oder Tel. 09560/922022.