Liebe Ortsbürgerinnen und Ortsbürger,
ich darf Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass in einem Projekt mit außergewöhnlicher Bedeutung für unser Niederfüllbach endlich der Durchbruch erzielt werden konnte:
In der Gemeinderatssitzung am 30.01.2022 wurde die Ausführung der Anbindung der Carl-Brandt-Straße an die Kreisstraße CO 12 (Coburger Straße) mit Ausbau der Einmündung der Straße "Am Friedhof" einstimmig beschlossen!
Vorausgegangen war eine Präsentation der Planungen sowie der Leistungsausschreibung durch Dipl.-Ingenieur Udo Weber vom Ingenieurbüro Kittner & Weber Sonnefeld.
Was ist baulich bei der „Anbindung“ geplant?
Es soll die Anlage einer höhengleichen Einmündung der gemeindlichen Ortsstraße „Carl-Brandt-Straße“ mit der Kreisstraße CO 12 direkt unterhalb der Brücke B 303 erstellt werden.
Baulich ist vorgesehen:
| - | Anlage eines neuen Linksabbiegestreifens in der Kreisstraße CO 12 mit Fahrbahnaufweitung auf den Gemarkungen Niederfüllbach und Creidlitz |
| - | Anbindung der Ortsstraße „Carl-Brandt-Straße“ an die CO 12 |
| - | Anpassung des bestehenden unselbstständigen Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße CO 12 an die neuen Verhältnisse der Einmündung in die Kreisstraße CO 12 |
| - | Verlegung des überregional bedeutsamen „Itzgrundradwegs“ im Bereich der Einmündung der Straße „Am Friedhof“ in die „Carl-Brandt-Straße“ |
| - | Anlage eines neuen Linksabbiegestreifens in der Carl-Brandt-Straße mit Fahrbahnaufweitung in die Straße „Am Friedhof“ |
| - | Schaffung von drei LKW-Längsparkplätzen in der Straße „Am Friedhof“ (gegenüber vom „EZO“) |
| - | Herstellung eines durchgehenden Bürgersteigs mit Straßenbeleuchtung vom Friedhof bis zur Einfahrt Tankstelle E-Center |
| - | Anlage von zwei gegenüberliegen Bushaltemöglichkeiten in der Carl-Brandt-Straße (nur bauliche Vorkehrungen) |
| - | Austausch eines defekten Regenwasserkanals mit gleichzeitiger Kanalverbreiterung zum verbesserten Hochwasserschutz |
Zudem wird sich die SÜC GmbH an den Tiefbauarbeiten beteiligen und plant, durch Verlegung einer zusätzlichen Wasserleitung durch die Straße „Am Friedhof“ die Wasserversorgung im Ortsgebiet zu verbessern.
Die Firma Carl Brandt GmbH (bzw. Firma Thalhofer) wird parallel ebenfalls Bautätigkeiten durchführen und eine neue Lagerhalle sowie eine neue Grundstückseinfahrt an der Carl-Brandt-Straße (am jetzigen Standort der Glascontainer) errichten.
Wieso plant der Gemeinderat eine dritte Ortseinfahrt von der Kreisstraße CO 12?
Bereits seit rund 15 Jahren bestehen Planungen und Diskussionen, eine neue Einmündung im Norden Niederfüllbachs zu verwirklichen. Hintergrund ist die Überlegung, den Schwerlastverkehr direkt über die Straße „Am Schafberg“ leiten zu können und somit den Ortskern verkehrsmäßig zu beruhigen.
Zudem soll es den Verkehrsteilnehmern erleichtert werden, nach Richtung Coburg zu gelangen bzw. umgekehrt.
Leider konnte das Vorhaben aus verschiedenen Gründen in der Vergangenheit nicht umgesetzt werden bzw. die bisherige Ausführungsplanung fand keine Überzeugung im politischen Gremium.
Neue Dynamik kam erst wieder durch die Planungen zum Neubau des E-Center-Supermarktes in das Vorhaben. Durch die Investoren wurde die Erwartung geäußert, dass durch eine bessere Straßenerschließung gen Coburg (mehr Kundenfrequenz) die langfristige Wirtschaftlichkeit des Marktes sichergestellt werden kann und deshalb der Verbleib am Standort Niederfüllbach mit dem Ausbau der „CO 12 – Anbindung“ verknüpft wurde.
Da der Gemeinderat Niederfüllbach die regionale Daseinsvorsorge als Kernaufgabe betrachtet und das „EZO“ für unsere Ortsbürgerinnen und Ortsbürger nicht nur in sozialer Hinsicht als enorm bedeutsam erachtet wird, wurde dieser Wunsch aufgenommen.
Zudem geht der Gemeinderat davon aus, dass sich die Investitionen in die „CO 12 – Anbindung“ in den nächsten Jahren durch die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen mehr als amortisieren werden.
Auch hat in der Entscheidungsfindung enorm geholfen, dass nach über 15 Jahren Verhandlungen im vergangenen Jahr endlich Einigung mit sämtlichen Grundstückseigentümern erzielt werden konnte. Durch diesen Grunderwerb ist Platz zum Anlegen einer ausreichend dimensionierten und technisch sicheren Verkehrskreuzung im Bereich der Tankstelle möglich.
An dieser Stelle herzlichen Dank für das Entgegenkommen!
Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit, langfristig das Neubaugebiet „Herrschaftsfeld“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschließen zu können.
Welche Vorgaben waren aus verkehrstechnischer Sicht zu beachten?
Durch das Gemeindegebiet verläuft der überregional bedeutsame „Itzgrundradweg“. Dieser ist auch im Bayernnetz für Radler eingetragen. Lt. Polizei und Landratsamt Coburg hat die Sicherheit des Radfahrenden auf dem überregional bedeutsamen „Itzgrundradweg“ inzwischen oberste Priorität.
Hierzu musste die Sichtachsenfreiheit bei Verwirklichung des Kreuzungsbereichs an der CO 12 gewährleistet sein.
Das sichere und attraktive Radfahren sowie ausreichend breite, gut beleuchtete und gut einsehbare Wege und Straßenquerungen sind avisierte Zielfelder des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030.
Deshalb wurde seitens der Aufsichtsbehörden die Forderung erhoben, die im unmittelbaren Kreuzungsbereich stehende Lagerhalle Coburger Straße 8 käuflich zu erwerben und abzureißen, um ausreichend dimensionierte Sichtfreiheit zu schaffen.
Zudem wurde durch Verkehrszählungen und Befragungen der angesiedelten Gewerbebetriebe herausgefunden, dass eine erhebliche Verkehrsbelastung gerade mit Schwerlasterkehr auf der Anbindung zu erwarten ist. Die vorgesehene Linksabbiegespur von der „Carl-Brandt-Straße“ in die Straße „Am Friedhof“ ist dementsprechend auch bezüglich entsprechender rechtlicher Schutzregelungen der Straßenverkehrsordnung und planungsrechtlichen Grundlagen gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) begründet.
Zudem verlaufen unter dem „Itzgrundradweg“ sowie der „Carl-Brandt-Straße“ wichtige Versorgungsleitungen vieler Spartenträger, welche den gesamten südlichen Itzgrund erschließen. Deshalb waren im Vorfeld zahlreiche Abstimmungsrunden mit den Trägern öffentlicher Belange notwendig, um bei der Baudurchführung sämtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Welche Kosten kommen auf die Gemeinde zu?
Die Gesamtkosten werden auf insgesamt rund 2,6 Millionen Euro geschätzt. Hierin enthalten sind bereits sämtliche Baukosten, Kosten für Grunderwerb (es musste mit vier verschiedenen Grundeigentümern Einigung erzielt werden), Planungskosten sowie die Ablösekosten.
In der Kalkulation wurden zur Sicherheit höchst anzunehmende Preise hinsichtlich Inflation, steigenden Energiekosten und Konjunktur berücksichtigt.
Es ist jedem einzelnen Gemeinderatsmitglied bewusst, welche enormen Kosten dies für unsere kleine Gemeinde bedeuten!
Dennoch fiel die Entscheidung einstimmig für die Umsetzung der Baumaßnahme, allein um langfristig einen Supermarkt im Ort halten und den Ortskern verkehrsmäßig entlasten zu können.
Zudem ist sowohl das Ingenieurbüro als auch der Gemeinderat vorsichtig optimistisch, dass wir nicht die kalkulierte Höchstsumme benötigen, da aktuell im Baugewerbe, vor allem im Bereich Tiefbau, eine gewisse Entspannung zu verzeichnen ist.
Ein erster positiver Fingerzeig ist hoffentlich der Abriss der Lagerhalle Coburger Straße 8, deren Auftragsvergabe in der Sitzung am 30.01.2023 rund 37 Prozent unter der vorher erstellten Grobkostenschätzung vergeben werden konnte.
Wie geht es zeitlich weiter?
Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen und das Ingenieurbüro Kittner & Weber mit der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragen, sobald die Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2023 genehmigt hat.
Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt soll voraussichtlich in der Februar-Sitzung erfolgen. Wir gehen somit Stand jetzt davon aus, dass die Ausschreibung und der folgende Beginn der Tiefbautätigkeiten noch im Frühjahr realisiert werden können.
Zudem konnte eine ebenfalls seit 2009 diskutierte Kreuzungsvereinbarung mit dem Landkreis Coburg und der Stadt Coburg endlich zum Abschluss gebracht werden. Die von allen Beteiligten unterzeichnete Vereinbarung ging in der 1. Februarwoche ein. Somit ist es uns rechtlich erlaubt, die Anlage einer höhengleichen Einmündung der gemeindlichen Ortsstraße „Carl-Brandt-Straße“ mit der Kreisstraße CO 12 herzustellen.
Übrigens soll die Maßnahme in einem Haushaltsjahr durchgeführt werden, um die Gewerbetreibenden nicht über Gebühr zu belasten.
Auch wenn die gesamte Maßnahme lange Zeit wie ein unlösbarer gordischer Knoten aussah, konnten inzwischen sämtliche Puzzleteile zur Verwirklichung zusammengefügt werden!
Ich bedanke mich im Namen des Gemeinderats Niederfüllbach herzlich bei sämtlichen beteiligten Personen für die Unterstützung und bitte jetzt schon alle Verkehrsteilnehmer um viel Geduld während der Bauphase!
Als Bürgermeister freue ich mich persönlich sehr über die Aufwertung des gesamten Bereichs rund ums „EZO“!