Widerspruchsrecht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
Freiwilliger Wehrdienst;
Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich freiwillig für den Wehrdienst verpflichten lassen. Damit das Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit hat über den Wehrdienst zu informieren, werden von der Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift
Eine Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn die Betroffenen der Übermittlung ihrer Daten widersprochen haben. Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, kann dies über das Bürgerserviceportal
(https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vggrubforst) oder schriftlich unter Angabe von Familienname, Vorname, Anschrift und der gewünschten Sperre bei der VG Grub a.Forst beantragen. Musterformulare sind im Rathaus Grub a.Forst bzw. Bürgerhaus Niederfüllbach oder auch unter www.grub-am-forst.de – Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst – Formulare – Antrag Auskunfts- und Übermittlungssperren – erhältlich.