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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 3/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Schutz der Stillen Tage

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage

(Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Tage einem besonderen Schutz.

Die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen

Aschermittwoch (18.02.2026),

Gründonnerstag (02.04.2026),

jeweils von 2:00 bis 24:00 Uhr

und

Karfreitag (03.04.2026),

Karsamstag (04.04.2026),

jeweils von 0:00 bis 24:00 Uhr

öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.