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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 3/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Fälligkeiten der Grundabgaben und Gewerbesteuervorauszahlungen:

Zum 15. Februar 2026 werden fällig und sind von den Abgabepflichtigen, die nicht am Einzugsverfahren angeschlossen sind, an die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst zu zahlen:

1.

Grundsteuer A u. B gem. Bescheid

2.

Gewerbesteuervorauszahlungen gem. Bescheid

Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:

a)

Säumniszuschlag mit 1 % des rückständigen, auf volle 50 € nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 b KAG und § 240 AO)

b)

Mahngebühren.

Konto der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst:

VR-Bank Coburg eG,

BLZ. 783 600 00, Kto. 6400353

IBAN: DE60783600000006400353

BIC: GENODEF1COS

Abgabepflichtige, die sich dem SEPA-Lastschriftverfahren anschließen möchten, benötigen ein gültiges SEPA-Mandat (ehemals Einzugsermächtigung). Bitte wenden Sie sich hierzu an die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Neeb, Rathaus Grub a. Forst, Zimmer Nr. 1.04 1. OG oder Tel. 09560/922022.

Grundsteuer in Bayern – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- u. Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Ändert sich nach dem Stichtag 01. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Änderungen, die nur den Verkauf oder Erbfall eines Grundbesitzes betreffen, erfordern keine Anzeige. Die Änderungen müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt. Beispiel: Ein Anbau wird im Februar 2025 fertig gestellt. So muss die Änderung bis zum 31. März 2026 beim Finanzamt angezeigt werden. Sollte das nicht rechtzeitig möglich sein, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Im Flyer des Bayerischen Landesamt für Steuern sind weitere Informationen enthalten wie:

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Wie kann ich die Änderungen anzeigen?

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Was passiert mit der Änderungsanzeige?

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Was muss angezeigt werden?

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Wer muss die Änderungen anzeigen?

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Welche Fristen gelten?

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Wo finde ich weitere Informationen?

Der Flyer liegt im Rathaus in Grub a.Forst aus. Vordrucke für die Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) und weitere Vordrucke (BayGrSt 1 bis BayGrSt 4) sowie die Hilfe zum Ausfüllen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de oder über ELSTER www.elster.de.