Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a Forst
Ausgabe 4/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Stiller Tag am Aschermittwoch unterliegt besonderem Schutz
An Aschermittwoch (22.02.) ist verboten:
von 2:00 bis 24:00 Uhr:
| - | die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen, |
| - | alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, |
| sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. |