Gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter werden die Einwohner und Bürger darauf hingewiesen, dass jeder Grundstückseigentümer im Sinne dieser Verordnung der Gemeinde Niederfüllbach verpflichtet ist, die Gehwege sauber zu halten.